Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
-
Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 € -
Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 € -
Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
-
Wann Bescheinigung Schwangerschaft Arbeitgeber?
Die Bescheinigung über die Schwangerschaft sollte so früh wie möglich dem Arbeitgeber vorgelegt werden, sobald die Schwangerschaft bestätigt wurde. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass schwangere Arbeitnehmerinnen ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren müssen. Dies dient dem Schutz der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes am Arbeitsplatz. Es empfiehlt sich, die Bescheinigung spätestens bis zum Ende des dritten Monats der Schwangerschaft vorzulegen, um rechtzeitig mögliche Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu besprechen und zu planen. Es ist wichtig, die Bescheinigung rechtzeitig vorzulegen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Regelungen und Schutzmaßnahmen eingehalten werden können.
-
Wann Bescheinigung Mutterschutz Arbeitgeber?
Die Bescheinigung zum Mutterschutz vom Arbeitgeber wird üblicherweise ausgestellt, sobald die Schwangerschaft der Arbeitgeberin bekannt ist. Sie dient dazu, den Schutz der werdenden Mutter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. In der Bescheinigung werden die voraussichtliche Dauer der Schwangerschaft, der voraussichtliche Entbindungstermin und eventuelle Beschäftigungsverbote festgehalten. Es ist wichtig, dass die Bescheinigung rechtzeitig ausgestellt wird, damit die werdende Mutter ihre Rechte im Mutterschutz in Anspruch nehmen kann. In Deutschland muss die Bescheinigung spätestens bis zum Beginn des Mutterschutzes vorliegen.
-
Behält der Arbeitgeber das originale Zertifikat?
In der Regel behält der Arbeitgeber nicht das originale Zertifikat, sondern verlangt lediglich eine Kopie für seine Unterlagen. Das Originalzertifikat bleibt normalerweise im Besitz des Arbeitnehmers, da es als Nachweis für seine Qualifikationen dient. Es ist jedoch möglich, dass der Arbeitgeber das Originalzertifikat vorübergehend zur Überprüfung benötigt und es dann wieder an den Arbeitnehmer zurückgibt.
-
Welche Bescheinigung vom Arbeitgeber für Elterngeld?
Welche Bescheinigung vom Arbeitgeber wird für die Beantragung von Elterngeld benötigt? Die Bescheinigung, die in der Regel benötigt wird, ist die "Bescheinigung über das zu berücksichtigende Arbeitseinkommen". Diese Bescheinigung enthält Informationen über das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes. Es ist wichtig, dass diese Bescheinigung korrekt und vollständig ausgefüllt ist, um eine reibungslose Bearbeitung des Elterngeldantrags zu gewährleisten. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig mit dem Arbeitgeber in Kontakt zu treten, um die Bescheinigung rechtzeitig zu erhalten.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
-
RNK Block A5 Bescheinigung Selbsttest weiß 1335
Block A5 Bescheinigung Selbsttest weiß RNK 1335
Preis: 7.37 € | Versand*: 5.99 € -
RNK Nachweisheft für rote Kennzeichen A5 quer 8 Blatt
Nachweisheft für rote Kennzeichen, DIN A5 quer Ausführung Papier: 80 g/qm, Naturpapier, Rückstichheftung Verwendung für Beschriftungsart: Handbeschriftung Ausführung: Abheftlochung vorhanden Papierformat: DIN A5 quer Anzahl der Blätter: 8 Blatt
Preis: 10.98 € | Versand*: 0.00 € -
Notfall-Versogungs- nachweis, 50 Blatt
Notfallversorgungsnachweis Eigenschaften: Zur Dokumentation bei Entnahmen von Verbandmaterial Umfang: 50 Seiten Maße: DIN A6
Preis: 7.19 € | Versand*: 5.95 € -
Siemens 6MD9000-3SA01-8AA0 SICAM PAS - Option 1 Protokoll Download, Software, Dokumentation und Lizenz(en) zum Download. Angabe einer E-Mail-Adresse
SICAM PAS - Option 1 Protokoll Download, Software, Dokumentation und Lizenz(en) zum Download. Angabe einer E-Mail-Adresse (Warenempfänger) für die Auslieferung zwingend erforderlich. Hinweis: Diese MLFB und deren ALM- Lizenzen können nicht für die Erweiterung von Dongle-/ Softlizenz-lizensierten Installationen verwendet werden
Preis: 3927.99 € | Versand*: 15.85 €
-
Welche Bescheinigung für Arbeitgeber Wenn Kind krank?
Welche Bescheinigung benötigen Arbeitgeber, wenn ein Kind krank ist? In der Regel verlangen Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass das Kind tatsächlich krank ist und Betreuung benötigt. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für den Arbeitgeber, um dem Arbeitnehmer freizugeben, um sich um das kranke Kind zu kümmern. Es ist wichtig, dass die Bescheinigung alle relevanten Informationen enthält, wie den Namen des Kindes, das Datum der Krankheit und die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit. Arbeitgeber können auch zusätzliche Formulare oder Dokumente verlangen, um den Prozess zu erleichtern und sicherzustellen, dass die Abwesenheit angemessen ist.
-
Wie beantrage ich eine Bescheinigung für meinen Arbeitgeber?
Um eine Bescheinigung für deinen Arbeitgeber zu beantragen, musst du dich an die Personalabteilung oder deinen Vorgesetzten wenden. Dort kannst du angeben, welche Informationen die Bescheinigung enthalten soll. Nachdem die Bescheinigung erstellt wurde, wird sie dir entweder persönlich übergeben oder per E-Mail zugeschickt.
-
Wieso möchte das Arbeitsamt eine Bescheinigung vom Arbeitgeber haben?
Das Arbeitsamt möchte eine Bescheinigung vom Arbeitgeber haben, um die Arbeitslosigkeit und den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu überprüfen. Die Bescheinigung enthält Informationen über das Beschäftigungsverhältnis, wie zum Beispiel die Dauer der Beschäftigung, das Gehalt und den Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Diese Informationen sind wichtig, um festzustellen, ob der Arbeitslose die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt.
-
Wann muss Bescheinigung über Schwangerschaft dem Arbeitgeber vorgelegt werden?
Die Bescheinigung über Schwangerschaft muss dem Arbeitgeber so früh wie möglich vorgelegt werden, sobald die Schwangerschaft festgestellt wurde. Dies dient dazu, dass der Arbeitgeber entsprechende Schutzmaßnahmen für die schwangere Mitarbeiterin ergreifen kann. In Deutschland ist die Vorlage der Bescheinigung spätestens drei Monate vor dem voraussichtlichen Beginn des Mutterschutzes gesetzlich vorgeschrieben. Es ist wichtig, die Bescheinigung rechtzeitig vorzulegen, um sicherzustellen, dass die schwangere Mitarbeiterin alle gesetzlichen Rechte und Schutzmaßnahmen in Anspruch nehmen kann.
* Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. zuzüglich Versandkosten. Die Angebotsinformationen basieren auf den Angaben des jeweiligen Shops und werden über automatisierte Prozesse aktualisiert. Eine Aktualisierung in Echtzeit findet nicht statt, so dass es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann.